Unser Werkstattrat
Die Stimme der Werkstatt-Beschäftigten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Werkstatt werden gemäß § 139 SGB IX durch einen Werkstattrat vertreten. Der Werkstattrat wird direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt. Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Wählbar sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die länger als sechs Monate in der Werkstatt beschäftigt sind.
Rechte und Aufgaben des Werkstattrates sind zum Beispiel:
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Kontrolle, ob die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen eingehalten werden
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Mitsprache bei innerbetrieblichen Angelegenheiten wie Arbeits- und Pausenzeiten, Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsentgelt, Urlaub, berufliche Weiterbildung und Arbeitssicherheit, Betriebsausflüge
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Anregungen, Beschwerden und Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzunehmen und in den Sitzungen des Werksstattrates zu diskutieren, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und evtl. auch mit der Betriebsstättenleitung und der Geschäftsführung zu besprechen
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Auf die Einhaltung des Werkstattvertrages zu achten
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Teilnahme an den Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen
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Monatliche Sprechstunden abzuhalten
Der Werkstattrat der WIR gGmbH führt wenigstens zweimal jährlich eine eigene Betriebsversammlung durch. Ebenso findet einmal monatlich ein Gespräch mit der jeweiligen Betriebsstättenleitung uns quartalsweise mit der Geschäftsführung statt.
Frauenbeauftrage
Zusätzlich zum Werkstattrat gibt es in jeder Werkstatt eine Frauenbeauftragte. Diese Frauenbeauftragten sind Mitarbeiterinnen mit psychischer Beeinträchtigung. Die Frauenbeauftragten sind weitere Vertrauenspersonen speziell für unsere weiblichen Beschäftigten.