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Persönliches Budget

Was bedeutet das?

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zahlt Geld für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Rheinland. Zum Beispiel beim Wohnen in der eigenen Wohnung. Oder bei der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Meistens geht das Geld direkt an die (Fach-)Kräfte, die diese Unterstützung leisten, bzw. an deren Arbeitgeber. Das nennt man Sachleistung. Der LVR zahlt das Geld an den Dienst, den Verband oder die Einrichtung, die dann ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen.

Beim Persönlichen Budget ist das anders. Der Mensch mit Behinderung kann entscheiden, dass er selbst das Geld bekommen möchte. Dieses Geld heißt dann „Persönliches Budget“. Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie die Unterstützung als Sachleistung bekommen wollen oder lieber als Geldbetrag. Mit diesem Geld können sie sich dann die Unterstützungsleistung selbst einkaufen und bezahlen. Es ist also keine neue Leistung, sondern nur eine andere Form der Unterstützung. Nämlich: Geld statt Sachleistung. Das bedeutet: Die Menschen mit Behinderung können dann mehr selbst entscheiden. Sie entscheiden, wen sie mit welcher Unterstützung beauftragen. Sie wählen die Personen selbst aus, beauftragen sie und bezahlen sie.

Aber: Dieses Geld ist zweckgebunden. Es ist dafür da, die notwendige Unterstützung zu bezahlen. Die Person mit Behinderung kann also nicht völlig frei über das Budget verfügen. Eine Urlaubsreise oder ein neues Smartphone zum Beispiel kann man damit nicht bezahlen.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, ihre Leistungen als Persönliches Budget zu bekommen. Sie sind jedoch auch frei zu entscheiden, dass sie lieber die Sachleistung möchten.

Selbst entscheiden und selbst bestimmen können heißt ja auch, dass man sich kümmern muss, sich informieren und verantwortlich entscheiden. Mit einem Persönlichen Budget kann daher auch mehr Aufwand verbunden sein: für die Person, die das Budget nutzt, für ihre Angehörigen oder für die rechtliche Betreuungsperson.

Die Beispiele aus der Praxis zeigen jedoch: Dieser Aufwand ist gut zu meistern. So sind die Regelungen für Menschen, die Unterstützungskräfte im Rahmen eines Minijobs anstellen, sehr unbürokratisch.

Manche Menschen mit Behinderung kombinieren das Persönliche Budget und die Sachleistung. Sie erhalten dann ein Teilbudget. Bei anderen helfen Familienangehörige oder Freunde bei der Geldverwaltung oder bei der Suche nach Unterstützungskräften. Und man kann sich beraten lassen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR-Dezernates Soziales helfen gern weiter.

LVR-Broschüre "Das persönliche Budget"

Zu Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets finden Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten: