Für Fahrdienstleister: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
31. Oktober 2025
Beförderung von Menschen mit Behinderung zur WIR gGmbH in Bergheim Paffendorf.
Ausschreibung der Linie: T6.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angebotsunterlagen zu der oben genannten Werkstattlinie sind per Post in einem verschlossenen Umschlag, der deutlich mit der Aufschrift „Angebotsunterlagen“ zu versehen ist, an die folgende Adresse WIR gGmbH; Walter-Gropius-Straße 32 in 50126 Bergheim zu senden.
Es gelten die vertraglichen Bedingungen des Mustervertrages.
Einzusetzen ist ein Rollibus. Bitte beachten Sie den anliegenden Beförderungsplan und die Informationen zur Ausschreibung
Sie können auch auf Routen bieten, für die Sie erst nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Fahrzeuge kaufen oder leasen werden. In diesem Fall geben Sie auf dem Preisblatt das geplante Fabrikat samt Typenbezeichnung an und vermerken an Stelle des amtlichen Kennzeichens „Neufahrzeug“. Dies gilt auch, wenn es sich tatsächlich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, welches von Ihnen neu erworben wird. Die Fahrzeugdaten sind in diesem Fall innerhalb 4 Wochen nach Anschaffung des Fahrzeuges nach-
zureichen.
Als erster Fahrtag ist der 06.01.2026 vorgesehen.
Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zum 31.08.2028. Eine Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Kalendermonate wird zur Option gestellt. Eine einvernehmliche Einigung beider Vertragspartner über die Verlängerung des Vertrages muss bis spätestens 3 Monate vor dem oben genannten Datum erfolgen. Danach ist in jedem Fall eine Neuausschreibung der Routen vorgeschrieben.
Es gelten folgende Anforderungen an das einzusetzende Fahrzeug (§ 4 Muster-Vertrag)
Entsprechend der Beförderungspläne werden die folgenden Fahrzeuge eingesetzt:
- Pkw mit 4 Fahrgastplätzen – mindestens ein Fahrzeug der Mittelklasse.
- Kleinbus mit 7 oder 8 Fahrgastplätzen
- Kraftomnibus mit der geforderten Mindestanzahl von Fahrgastplätzen
- Rollstuhlspezialfahrzeug gem. DIN-Norm mit variablen Sitzplatz- und Rollstuhlplatzkombinationen. Das Fahrzeug muss bei Bedarf entsprechend umrüstbar sein, ohne dass hierdurch der Tagespauschalpreis angepasst werden muss. Bitte geben Sie in Ihrem Angebot an, ob das Fahrzeug mit einer Rampe oder einer Hebebühne ausgestattet ist.
- Alle Sitzplätze müssen mit Kopfstützen und mit Gurten ausgestattet sein in allen anderen Fahrzeugen nach Möglichkeit mit 3-Punkt-Gurten.
- Das angebotene Rollstuhlspezialfahrzeug soll der DIN-Norm 75078 Teil 1 entsprechen und muss über Rückhaltesysteme entsprechend DIN-Norm 75078 Teil 2 verfügen. Als Nachweis zur Erfüllung der DIN-Norm 75078 Teil 2 muss das entsprechende Rückhaltesystem im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Weitere Anforderungen s. § 4 des beigefügten Mustervertrages.
Anforderungen an das Fahrpersonal (§ 5 Muster-Vertrag)
- Die Fahrerin/der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein.
- Im Interesse der z.T. schwerst-mehrfachbehinderten Mitarbeitende soll bei den Beförderungslinien Kontinuität im Fahrpersonal gewährleistet werden.
- Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, im Notfall ärztliche Hilfe über ein Mobiltelefon anfordern zu können.
- Das Fahrpersonal trägt die Verantwortung dafür, dass die Fahrgäste angegurtet sind.
Weitere Anforderungen s. § 5 des Vertrages sowie „Merkblatt für Fahrzeugführende“ und „Verhaltenskodex für Fahrpersonal“.
Abstellen von Qualitätsmängeln
Erfüllt der Unternehmer die Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, so hat der Auftraggeber neben dem Anspruch auf Erfüllung und Abmahnung einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach § 13 des Muster-Beförderungsvertrags. Die Feststellung der Mängel können sowohl durch die Werkstatt als auch den LVR geschehen.
Bekundung des Interesses am Auftrag der o.g. Linie
Falls Sie am Auftrag für diese Werkstattlinie interessiert sind, bitte ich Sie,
- die beigefügten Vordrucke „Angebot Bieterdaten“, „Preisangebot“ und „Eigenerklärung Personenbeförderung“ vollständig auszufüllen,
- sie rechtsverbindlich zu unterschreiben,
- das Angebot bis zum 17.11.2025 um 16:30 Uhr unter der o.g. Adresse/Faxnummer zurück zu senden.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich, per Fax oder E-Mail zurückgezogen werden. Danach sind Sie bis zum Ende der genannten Zuschlagsfrist an Ihr Angebot gebunden.
Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, können grundsätzlich nicht gewertet werden. Der Eingang bei der Werkstatt ist dabei entscheidend.
Die Angebotsfrist endet am 17.11.2025.
Die Zuschlagsfrist endet am 28.11.2025.
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Eine schriftliche Ablehnung Ihres Angebots kann nur auf Ihren schriftlichen Antrag hin erfolgen und wenn Sie einen adressierten Freiumschlag beigefügt haben.
Hinweise zu den Beförderungsplänen
Die Route kann aus Hin- und Rückfahrt bestehen. Aus den Beförderungsplänen ergeben sich:
- die anzufahrende Werkstatt;
- ein erster Vorschlag für die Reihenfolge in der Abholung. Maßgeblich ist hier die kürzeste – für die Fahrgäste günstigste – Fahrtstrecke. Sollten Sie hiervon bei Ihrer Kalkulation abweichen, müssen Sie dieses in Ihrem Angebot auf einem separaten Blatt kenntlich machen. Die Fahrzeit der einzelnen Personen sollte im Regelfall 60 Minuten je Fahrt nicht überschreiten. Die Überprüfung, inwieweit Überschreitungen dieser Beförderungszeiten im Einzelfall zumutbar sind, obliegt der Werkstatt.
- Art des benötigten Fahrzeuges mit der Anzahl der Fahrgastplätze;
- Arbeitsbeginn morgens und Arbeitsende mittags bzw. nachmittags; von der Software berechnete Abhol- und Ankunftszeiten. Diese dienen lediglich als erste Einschätzung und müssen im Einzelfall den Realitäten angepasst werden.
Weiterhin bitten wir zu beachten:
- Steht unter Besonderheiten ein „R“, sind diese Mitarbeiter/innen im Rollstuhl sitzend zu befördern. Dies bedeutet, dass ein R-Bus (Rollstuhlspezialfahrzeug) eingesetzt werden muss. Das angebotene Rollstuhlspezialfahrzeug soll der DIN-Norm 75078 Teil 1 entsprechen und muss über Rückhaltesysteme entsprechend DIN-Norm 75078 Teil 2 verfügen.
- Unter Besonderheiten wird ebenfalls vermerkt, ob Hilfsmittel der Mitarbeiter/innen (wie Rollatoren oder Klapprollstühle) zu befördern sind oder weitere Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
- Ob eine Begleitperson generell einzusetzen ist, entnehmen Sie bitte der Spalte „Hinweis zur Linie“. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Sie zählt bei der Anzahl der Fahrgastplätze nicht mit.
- Wenn einzelne Mitarbeiter eine „eigene“ Begleitperson bzw. eine Aufsicht während der Fahrt benötigen, steht ebenfalls unter Besonderheiten in der Zeile des betreffenden Mitarbeiters ein „BP“. Die persönliche Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Die in den Beförderungsplänen angegebenen Kilometerwerte basieren auf den Routenplanungen einer Software. Sie dienen als Anhaltspunkt für die zu erbringende Leistung. Es wird nicht der Anspruch erhoben, dass die jeweiligen Streckenlängen exakt wiedergegeben sind. Gegebenenfalls ist die Streckenlänge eigenständig seitens des Anbieters zu ermitteln.
Sofern jedoch keine erheblichen Abweichungen gegenüber den tatsächlich zu erbringenden Leistungen festzustellen sind, werden die der Ausschreibung zugrundeliegenden Kilometerangaben Vertragsbestandteil und Grundlage für etwaige Veränderungen in der Zukunft.
Abweichungen von der ausgeschriebenen Kilometerangabe können Sie bei Angebotsabgabe auf einem beigefügten Blatt dokumentieren. Danach besteht – wenn Sie den Zuschlag erhalten haben – vier Wochen nach Versand der Beförderungspläne die Möglichkeit, diesen zu widersprechen.
Erläuterungen zur Ausschreibung
Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis sowie der beigefügte Muster-Beförderungsvertrag sind Rechtsgrundlage für die Abwicklung des Vertrages.
Die Vertragsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung.
Sollten Sie noch Fragen haben, werde ich Sie Ihnen gerne beantworten. Die folgenden Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage:
- Beförderungsplan (Leistungsverzeichnis) mit den Anschriften des zu befördernden Mitarbeitenden
- Preisangebot
- Angebot Bieterdaten
- Eigenerklärung Personenbeförderung
- Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW)
- Mustervertrag
- Verhaltenskodex für Fahrpersonal
- Merkblatt für Fahrzeugführende
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Frank Übe
Tel. 0 22 71 / 83 995 25
E-Mail f.uebe@wir-ggmbh.de
